Gemäß § 30 StrlSchV und § 18 RöV muss die Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Der Fachkundenachweis ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
Zusätzliche Aktualisierungskurse werden in Mülheim an der Ruhr und Magdeburg auf
Anfrage angeboten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Seminarprogramm >>
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